Gewässer- Natur- und Umweltschutz

Der Gewässer-, Natur- und Umweltschutz, kurz GNU, geht uns alle an. Privat, im Berufsleben und auch bei der Wasserwacht.

Gerade wir in der Wasserwacht nehmen die meisten unserer Aufgaben in sehr umweltsensiblen Bereichen am Starnberger See wahr. Zu diesen Bereichen gehören der landseitige Uferbereich, das Ufer selbst und der See. Es ist unsere Aufgabe, diese Areale so gut wie möglich zu erhalten und zu schützen. Dies machen wir mit unserem gesamten Tun und Handeln, aber auch speziell mit Naturstreifen und Naturkontrollen.

Unsere Aktivitäten im Gewässer-, Natur- und Umweltschutz orientieren sich am Bundesnaturschutzgesetz und am Bayerischen Naturschutzgesetz, welche für die Wasserwacht die rechtlichen Grundlagen darstellen.

Rondell „Roseninsel“ mit Blick nach Süden

 

Zonierungskonzept Starnberger See

Vögel und Fische sind Wildtiere und haben ein mehr oder weniger ausgeprägtes, angeborenes Fluchtverhalten, um Fressfeinden und Bedrohungen auszuweichen. Viele Arten sind empfindlich gegen Störungen durch Menschen oder Hunde und reagieren mit Stress oder Flucht je nach Intensität, Häufigkeit und Dauer der Störungen.

Bei kalten Temperaturen vermeiden die Tiere Bewegungen, da diese mit erheblichem Energieverlust verbunden sind. Werden Vögel zu häufig gestört und zur Flucht veranlasst, zehren sie ihre körpereigenen Energiereserven auf, die sie zur Aufrechterhaltung der Körperwärme, für den Rückflug und den Bruterfolg benötigen.

Um Wasservögel und laichende Fische wirksam zu schützen, sollten daher im Winter (Anfang November – Ende März) folgende Punkte beachtet werden:

  • Es sollte eine grundsätzliche Winterruhe auf dem Starnberger See einkehren.
  • Soweit Bootsverkehr im Winter erforderlich ist, sollte er sich auf das Nötigste beschränken und nach Möglichkeit in dem nicht gekennzeichneten Bereich stattfinden. Soweit in diesem Bereich Vogelansammlungen auftreten, sollten diese weiträumiger umfahren werden. Ein Mindestabstand zu den Tieren von mindestens 300 m wird empfohlen.
  • In den rot gekennzeichneten Zonen sollte nach Möglichkeit keine Nutzung oder Störung stattfinden. Überquerungen sind auf das Nötigste zu beschränken unter Rücksichtnahme auf etwaige Vogelansammlungen wie oben angeführt.
  • Verzichten sie gänzlich auf Starkwindsurfen oder Kitesurfen im Winter oder meiden sie wenigstens konsequent die rot dargestellten Ruhezonen.

Im Sommer (April bis Ende September) sollten die nachfolgenden Hinweise beachtet werden:

  • Meiden sie zur Brut- und Mauserzeit die ganzjährigen Schon-, Schutz- und ausgedehnte Schilfbereiche und halten sie ausreichend Abstand.
  • Beachten Sie die Abstandsregeln nach § 46 Abs.1 Satz 1 der Schifffahrtsordnung. Machen sie ggf. andere auf ihr Fehlverhalten aufmerksam.

Quelle: Merkblatt der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz – Zonierungskonzept am Starnberger See